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   BSG, 15.12.1977 - 8 RKg 3/77   

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https://dejure.org/1977,3328
BSG, 15.12.1977 - 8 RKg 3/77 (https://dejure.org/1977,3328)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 8 RKg 3/77 (https://dejure.org/1977,3328)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 8 RKg 3/77 (https://dejure.org/1977,3328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Kindergeld - Geltungsbereich des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) - Nichtanwendung der zwischenstaatlichen Abkommen und der im Bundesgebiet geltenden Bestimmungen über soziale Sicherheit und Fürsorge - Rechtsstellung und Tätigkeit als nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 20.10.1960 - BT-Drs III/2146
    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 8 RKg 3/77
    Das NATO-Truppenstatut ist als multilaterales Abkommen die rechtliche Grundlage dafür, daß die Truppen einer Vertragspartei "nach Vereinbarung" zur Ausübung des Dienstes in das Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei entsandt werden können (vgl. Erläuterung zur Präambel in der Denkschrift zum NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen - BT-Drucks. III/2146 S. 223, 226).
  • BSG, 07.09.1977 - 11 RA 42/76
    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 8 RKg 3/77
    Der Wortlaut des Art. 13 ZA scheint zwar dafür zu sprechen, auch auf die Klägerin, die nach Art. 1 Abs. 1c des NATO-Truppenstatuts "Angehörige" des Mitglieds einer "Truppe" (Art. 1 Abs. 1a NATO-Truppenstatut ist, zwischenstaatliche Abkommen oder andere im Bundesgebiet geltende Bestimmungen über soziale Sicherheit und Fürsorge nicht anzuwenden. Eine derart eng am Wortlaut der Bestimmung orientierte Auslegung würde jedoch nicht mit dem aus Entstehung, Inhalt und Zweck des Vertrages zu erschließenden Willen der Vertragsparteien (vgl. hierzu BSG Urteil vom 7. September 1977 - 11 RA 42/76 -) zu vereinbaren sein.
  • LSG Bayern, 23.10.2018 - L 9 EG 11/17

    Elterngeldanspruch für Angehörige von in Deutschland stationierten US-Soldaten

    Seit jeher vertritt das BSG die Ansicht, eine eng am Wortlaut von Art. 13 Abs. 1 Satz 1 NATOTrStatZAbk orientierte Auslegung wäre nicht mit dem aus Entstehung, Inhalt und Zweck des Vertrags zu erschließenden Willen der Vertragsparteien zu vereinbaren (vgl. BSG, Urteile vom 07.09.1977 - 11 RA 42/76 und vom 15.12.1977 - 8 RKg 3/77).

    Sie würde seiner Meinung nach zu Ergebnissen führen, die weder mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz noch mit dem verfassungsrechtlich zu beachtenden Schutz von Ehe und Familie vereinbar wären (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 8 RKg 3/77).

  • LSG Hessen, 02.10.1991 - L 6 Kg 1095/90

    Kindergeld für Angehörige eines NATO-Soldaten - Einbeziehung in das System der

    Dieses Benachteiligungsverbot gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 8 RKg 3/77 = SozR 6180 Artikel 13 Nr. 1) nämlich nur dann, wenn der Nato-Angehörige, mit dem die Ehe eingegangen wurde, nicht der Vater der bereits vor der Eheschließung geborenen Kinder ist und diesen auch ansonsten nicht unterhaltsverpflichtet war.
  • LSG Hessen, 16.12.1992 - L 3/8 KR 113/87

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigter - ausländische Firma - deutsche

    Für Inlandsbeschäftigungen bei privaten Arbeitgebern, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, die nicht im Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 72 ZA aufgeführt sind, gelten demzufolge auch für die in Art. 13 ZA genannten Personen die deutschen Rechtsvorschriften über Sozialversicherungspflicht (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 15. Dezember 1977 - 8 RKg 3/77 - in SozR 6180 zu Art. 13 ZA Nr. 1 und Anm. von Höhn in DAngVers 79, 166).
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